Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hat im Zuge seines Bestellungs- Verfahrens nachgewiesen, dass er sowohl über die Qualifikation verfügt, verständliche und nachvollziehbare Gutachten zu erstellen als auch, dass er über eine überdurchschnittliche Sachkunde in seinem Fachgebiet verfügt. Ein öffentlicher bestellter Sachverständiger ist also „Gutachter“ und „Sachverständiger“ in einer Person.
Als Sachverständiger / Gutachter der HWK Halle Saale für Schäden an Gebäuden, Straßenbau, Pflaster-/Plattenbeläge, Zaunanlagen führe ich Wertermittlungen und Beweissicherungen seit 2010 durch. Unabhängig, sachkundig und objektiv, nach diesen Attributen erstelle ich gerichtsfeste Gutachten für private, gewerbliche oder öffentliche Auftraggeber.
Wenn Sie Bedarf an den von mir angebotenen Leistungen haben, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. Der Datenschutz und die Schweigepflicht gegenüber Dritten haben bei mir oberste Priorität.